KINDERSCHUTZKONZEPT DER MKH-STUDIOS
Stand: Jänner 2026
1. Einleitung und Zielsetzung
Die MKH-Studios verstehen sich als sicherer Lern-, Erlebnis- und Kreativraum für Kinder, Jugendliche und ihre erwachsenen Bezugspersonen. Unser Ziel ist es, allen Teilnehmenden einen geschützten Rahmen zu bieten, in dem sie sich frei entfalten, kreativ arbeiten und Medienkompetenzen entwickeln können. Dieses Kinderschutzkonzept dient als verbindliche Grundlage für unsere Arbeit und gilt für alle Mitarbeiter*innen, Honorarkräfte, Praktikant*innen, Kooperationspartner*innen und ehrenamtlichen Unterstützer*innen.
2. Unsere Werte und pädagogische Haltung
Arbeit auf Augenhöhe: Wir begegnen allen Kindern und Jugendlichen unabhängig von Herkunft, Alter, Geschlecht, Religion, Sprache oder körperlichen bzw. geistigen Fähigkeiten mit Respekt, Offenheit und Wertschätzung.
Partizipation: Kinder und Jugendliche werden in Entscheidungsprozesse, die ihre Projekte und ihr kreatives Arbeiten betreffen, altersgerecht einbezogen.
Gewaltfreiheit: Jegliche Form von Gewalt, körperlich, psychisch, sprachlich oder strukturell, wird konsequent abgelehnt.
Achtsamer Umgang mit persönlichen Grenzen: Die Selbstbestimmung von Kindern und Jugendlichen ist zentral – dies gilt insbesondere im medialen und kreativen Arbeitsumfeld.
3. Prävention und Qualifizierung des Teams
Damit wir den Schutz von Kindern und Jugendlichen gewährleisten können, verpflichten wir uns zu folgenden Maßnahmen:
3.1 Regelmäßige Weiterbildungen
Alle Mitarbeiter*innen nehmen in regelmäßigen Abständen an Fortbildungen teil, u. a.
zu:
- gewaltfreier Kommunikation (GFK)
- Erkennen von Anzeichen möglicher Kindeswohlgefährdung
- reflektiertem, achtsamem Medienumgang
- sicheren Rahmenbedingungen bei künstlerischen und medialen Projekten
3.2 Qualifizierte Arbeitsstrukturen
Jede*r neue Mitarbeiter*in wird umfassend über das Kinderschutzkonzept informiert und verpflichtet sich schriftlich zu dessen Einhaltung. Bei Workshops gilt:
bis 12 Teilnehmende: Leitung durch eine fachkundige Person
ab 13 Teilnehmenden: Durchführung mindestens zu zweit, um Aufsicht, Schutz und pädagogische Qualität sicherzustellen.
4. Beschwerdemöglichkeiten für Kinder und Jugendliche
Wir möchten Kindern und Jugendlichen ermöglichen, jederzeit frei und ohne Angst
Kritik oder Beschwerden zu äußern:
4.1 Interne Beschwerdekultur
Es gibt einen Beschwerde-Briefkasten auf Kinderhöhe in den MKH-Studios, der regelmäßig geleert wird. Beschwerden können anonym abgegeben werden. Jede Beschwerde wird ernst genommen, dokumentiert und vertraulich behandelt.
4.2 Vertrauenspersonen
Kinder und Jugendliche werden zu Beginn eines Workshops über Ansprechpersonen
informiert, an die sie sich jederzeit wenden können.
5. Schutz im digitalen und medialen Arbeiten
Als medienpädagogische Einrichtung arbeiten wir intensiv mit Foto, Ton, Film und digitalen Projekten. Daher gelten besondere Schutzmaßnahmen zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte.
5.1 Recht am eigenen Bild
Zu Beginn jedes Workshops werden alle Teilnehmenden kindgerecht über ihr Recht am eigenen Bild aufgeklärt.
Wir vermitteln:
- dass niemand fotografiert/filmt werden muss,
- dass Aufnahmen abgelehnt oder zurückgezogen werden können,
- dass die Zustimmung freiwillig ist und jederzeit widerrufen werden kann.
5.2 Website & Informationspflicht
Auf der MKH-Studios-Website informieren wir deutlich über das „Recht am eigenen Bild“. Der Datenschutz ist sichtbar und klar auf der Website verlinkt. Pädagog*innen, Eltern/Erziehungsberechtigte erhalten transparente Informationen
über Aufnahmen, Speicherung und Verwendung.
5.3 Veröffentlichung von Medienprojekten
- In Filmcredits oder Dokumentationen verwenden wir keine vollständigen
Namen von Teilnehmenden, sondern maximal Vornamen oder
Gruppenbezeichnungen. - Als Veröffentlichungsplattform wird vorrangig der regionale Sender DorfTV
genutzt, da dieser im Vergleich zu YouTube ein geschützteres Umfeld bietet. - Hochriskante offene Online-Plattformen (z. B. YouTube) werden bewusst
eingeschränkt genutzt.
6. Verhalten in Verdachtsfällen
6.1 Grundprinzip
Bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung handeln wir sofort, transparent und
professionell.
6.2 Vorgehensweise
- Wahrnehmen und dokumentieren (neutral, ohne Interpretation).
- Interne Meldung an die Verantwortlichen für Kinderschutz in den MKH-Studios.
- Einschätzung des Falles durch geschulte Personen; bei Bedarf Konsultation
externer Fachstellen. - Kontaktaufnahme mit Eltern/Erziehungsberechtigten, wenn dies nicht das Risiko
erhöht. - Falls notwendig: Meldung an Jugendwohlfahrt / Kinderschutzexpert*innen, gemäß
gesetzlicher Vorgaben.
7. Transparenz und Weiterentwicklung
Das Kinderschutzkonzept wird jährlich überprüft und bei Bedarf überarbeitet. Feedback von Kindern, Jugendlichen, Mitarbeiter*innen und Eltern wird aktiv eingeholt und einbezogen. Änderungen werden öffentlich gemacht, z. B. über die Website oder Aushänge im Haus.
8. Schlussbemerkung
Kinderschutz ist ein fortlaufender Prozess. Die MKH-Studios verstehen Kinderschutz nicht als Pflichtdokument, sondern als Haltung und tägliche Verantwortung. Unser Ziel ist ein respektvolles, offenes und sicheres Umfeld, in dem Kreativität und Lernen ohne Angst stattfinden können.
Kontakt:
Elisabeth Zach | Leitung Kulturvermittlung Medien Kultur Haus
07242 / 207030
e.zach@medienkulturhaus.at